Evaluation der Disease Management Programme in Deutschland
DMP in Deutschland
evaluiert von MNC
DM1, DM2, Brustkrebs, KHK, Asthma, COPD, Osteoporose
weitere in Planung
Über
Fälle
allein 6 Mio. davon in der größten Indikation, Diabetes Mellitus Typ 2
Jährlich
Datensätze - Tendenz steigend
40% davon Patientenmerkmalsdaten, 60% medizinische Dokumentationen
Über
nehmen Teil
MNC evaluiert dabei die DMP aller Ersatzkassen, Betriebs- und Innungskrankenkassen
Über
Datensätze im Gesamtdatenbestand
bestehend aus Daten von über 15 Jahren DMP
Evaluation der Disease Management Programme
Ein aktueller Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die wissenschaftliche Begleitforschung (Evaluation) der im Jahre 2003 begonnenen Disease Management Programme in den Indikationen Diabetes mellitus Typ 1, Diabetes mellitus Typ 2, Brustkrebs, Koronare Herzkrankheit (KHK), Asthma, COPD und Osteoporose. Im Auftrag der Mitgliedskassen des vdek, der Betriebskrankenkassen und der Innungskrankenkassen evaluieren wir alle aktuell laufenden sieben DMP-Indikationen. In diesem Rahmen fließen halbjährlich ungeheure Datenmengen zu MNC.
Medical Netcare und die DMP-Weiterentwicklung
Inzwischen werden jährlich rund 28 Mio. Datensätze allein im Rahmen der DMP an MNC geliefert, davon etwa 60% medizinische Datensätze und 40% Patientenmerkmalsdaten, die von MNC in einem Matchingverfahren zusammengeführt werden. In der größten Indikation, Diabetes Mellitus Typ 2, werden in den aktuellen Evaluationsberichten die Daten von fast 6 Millionen Patienten über einen Zeitraum von über 15 Jahren ausgewertet.
Im Laufe der Jahre wurden die verschiedensten Auswertungen gefahren, die immer wieder kurzfristige Anpassungen der Berichte erfordeten, um den Wünschen unserer Auftraggeber gerecht zu werden. MNC entwickelte unter anderem die ersten deutlich kürzeren etwa 40-seitigen Berichte, die vor allem auf Informationsverdichtung und bessere Lesbarkeit ausgerichtet waren, nachdem in den vorherigen Jahren ein Berichtsumfang von über 500 Seiten keine Seltenheit war.
Wegen der vielen verschiedenen Akteure bei der Umsetzung der Programme kam es natürlich auch zu Problemen. So gab es zum Beispiel technische Probleme bei der einheitlichen Pseudonymisierung der Patienten. MNC reagierte schnell und entwickelte ein Konsolidierungsverfahren für die Patientenpseudonyme, wodurch die in den Arztpraxen erstellten medizinischen Dokumentationen und die von den Krankenkassen gelieferten Patientendatensätze wieder zu annähernd 100% zusammengeführt werden konnten.
Der gesetzliche Rahmen
Die Chroniker-Programme wurden zum 01.01.2002 mit dem „Gesetz zur Reform des Risikostrukturausgleichs in der gesetzlichen Krankenversicherung“ eingeführt. Sie sind ein Ansatz in der medizinischen Versorgung, der die Behandlungs- und Betreuungsprozesse von Patienten über den gesamten Verlauf einer in der Regel chronischen Erkrankung und über die Sektoren der einzelnen Leistungserbringer hinweg koordiniert und auf der Grundlage wissenschaftlich gesicherter Erkenntnisse (EbM) optimiert. Wesentliches Ziel dabei ist, die Behandlung der Erkrankung zu verbessern und die durch die Krankheit bedingten Beeinträchtigungen und Folgeerkrankungen zu reduzieren.
Das Inkrafttreten der 4. RSA-ÄndV (Verordnung zur Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung) zum 1. Juli 2002, in der erstmals die gesetzlichen Anforderungen an die DMP konkretisiert wurden, ermöglichte es den Krankenkassen, ihren Versicherten dem Gesetz entsprechende strukturierte DMP anzubieten. Die Krankenkassen haben von dieser Möglichkeit mit Beginn des Jahres 2003 zunächst für die Krankheitsbilder Diabetes mellitus Typ 2 und Brustkrebs Gebrauch gemacht. In der Folge wurde das Spektrum der angebotenen Programme auf die Indikationen Diabetes mellitus Typ 1, KHK, Asthma und Chronisch obstruktive Lungenerkrankungen (COPD) ausgeweitet. Zum Ende des Jahres 2007 waren ca. 14.000 DMP zugelassen bzw. auch bereits wiederzugelassen.
Auf Grundlage des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) werden an DMP zu nachfolgend genannten Themen spezifische Anforderungen gestellt:
- Behandlung nach dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft unter Berücksichtigung von evidenzbasierten Leitlinien oder nach der jeweils besten, verfügbaren Evidenz sowie unter Berücksichtigung des jeweiligen Versorgungssektors,
- Durchführung von Qualitätssicherungsmaßnahmen,
- Voraussetzungen und Verfahren für die Einschreibung der Versicherten in ein DMP, einschließlich der Dauer der Teilnahme,
- Schulungen der Leistungserbringer und der Versicherten,
- Dokumentation der Befunde, therapeutischen Maßnahmen und Behandlungsergebnisse sowie
- Evaluation der Wirksamkeit der DMP.
Die (regional) angebotenen Programme sind nach § 137f (2) und § 137g (3) SGB V sowie § 6 der DMP-A-RL wissenschaftlich zu evaluieren. Die dabei gewonnenen medizinischen Evaluationsergebnisse sowie bis vor kurzem noch die ökonomischen Evaluationsergebnisse und die Veränderungen der subjektiven Lebensqualität mehrerer 100.000 Patienten (gemessen mit dem Instrument SF36) sind dem G-BA durch die jeweilige das Programm anbietende Krankenkasse vorzulegen. Die Evaluation hat auf der Grundlage allgemein anerkannter wissenschaftlicher Standards durch von den Krankenkassen und Leistungserbringern unabhängige Sachverständige zu erfolgen.
Die aktuelle Fassung der DMP-Anforderungen-Richtlinie des G-BA ist im Internet zu finden unter:
Die ersten deutschlandweiten, den G-BA-Richtlinien entsprechenden Berichte wurden im Juli 2016 veröffentlicht. Die aktuelle Berichtsform beinhaltet keine risikoadjustierten Ergebnisse. Die letzten risikoadjustierten Ergebnisse, die einen Vergleich der Disease Management Programme untereinander erlauben, wurden zuletzt im Jahr 2013 damals noch nach Vorgaben des Bundesversicherungsamt (BVA) vorgelegt.
Ausblick: neue DMP in Planung
Der G-BA wurde mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz beauftragt, weitere chronische Krankheiten festzulegen, die für die Entwicklung weiterer strukturierter Behandlungsprogramme geeignet sind. Im Frühjahr 2014 gingen laut G-BA insgesamt 33 Vorschläge zu Krankheiten ein. Nach einer Prüfung beschloss der G-BA im August 2014, sich über die vier am besten geeignet erscheinenden Krankheiten weiter zu beraten.
Beschluss geeignete Indikationen (PDF) Beschluss geeignete Indikationen: Depressionen (PDF) Beschluss geeignete Indikationen: Osteoporose (PDF) Beschluss geeignete Indikationen: rheumatoider Arthritis (PDF)
Nach dem offiziellen Beschluss des G-BA für ein DMP Osteoporose im Jahr 2020 startete dies im vierten Quartal 2023.
Im Jahr 2021 stieg der G-BA in die Detailarbeit zum strukturierten Behandlungsprogramm (DMP) Adipositas ein und schaffte im November 2023 schließlich die Voraussetzungen für ein DMP Adipositas für Erwachsene.
Evaluationsberichte und Downloads
Wir haben die aktuellen Evaluationsberichte und weitere Dokumente des G-BA für Sie zum Download zusammengestellt. Weiter unten finden Sie außerdem weiterführende Links zu den DMP-Bereichen auf den Webseiten anderer am DMP beteiligter Akteure.Nach Neufassung der DMP-Anforderungen-Richtlinie durch den G-BA wurde im Jahr 2023 ein deutschlandweiter Bericht zur Evaluation für die Indikation Asthma bronchiale erstellt.
In den aktuellen Bericht flossen die Daten von insgesamt 3.042.735 Patientinnen und Patienten ein.
Nach Neufassung der DMP-Anforderungen-Richtlinie durch den G-BA wurde im Jahr 2022 ein deutschlandweiter Bericht zur Evaluation für die Indikation Brustkrebs erstellt.
In den aktuellen Bericht flossen die Daten von insgesamt 225.404 Patientinnen und Patienten ein.
Nach Neufassung der DMP-Anforderungen-Richtlinie durch den G-BA wurde im Jahr 2022 ein deutschlandweiter Bericht zur Evaluation für die Indikation Diabetes mellitus Typ 1 erstellt.
In den aktuellen Bericht flossen die Daten von insgesamt 554.685 Typ-1-Patientinnen und -Patienten ein.
Nach Neufassung der DMP-Anforderungen-Richtlinie durch den G-BA wurde im Jahr 2021 ein deutschlandweiter Bericht zur Evaluation für die Indikation Diabetes mellitus Typ 2 erstellt.
In den aktuellen Bericht flossen die Daten von insgesamt 10.773.687 Typ-2-Patientinnen und -Patienten ein.
Nach Neufassung der DMP-Anforderungen-Richtlinie durch den G-BA wurde im Jahr 2020 zum ersten Mal ein deutschlandweiter Bericht zur Evaluation für die Indikation Asthma bronchiale erstellt.
In den aktuellen Bericht flossen die Daten von insgesamt 2.497.862 Patientinnen und Patienten ein.
Nach Neufassung der DMP-Anforderungen-Richtlinie durch den G-BA wurden im Jahr 2019 zum ersten Mal deutschlandweite Berichte zur Evaluation für die Indikation COPD erstellt.
In den aktuellen Bericht flossen die Daten von insgesamt 1.748.350 COPD-Patientinnen und -Patienten ein.
Nach Neufassung der DMP-Anforderungen-Richtlinie durch den G-BA wurden im Jahr 2018 zum zweiten Mal deutschlandweite Berichte zur Evaluation für die Indikation Diabetes mellitus Typ 1 erstellt.
In den aktuellen Bericht flossen die Daten von insgesamt 430.908 Typ-1-Patientinnen und Patienten ein.
Nach Neufassung der DMP-Anforderungen-Richtlinie durch den G-BA wurden im Jahr 2018 zum zweiten Mal deutschlandweite Berichte zur Evaluation für die Indikation KHK erstellt.
In den aktuellen Bericht flossen die Daten von insgesamt 4.125.893 KHK-Patientinnen und Patienten ein.
Nach Neufassung der DMP-Anforderungen-Richtlinie durch den G-BA wurde im Jahr 2017 zum ersten Mal ein deutschlandweiter Bericht zur Evaluation für die Indikation Diabetes mellitus Typ 2 erstellt.
In den aktuellen Bericht flossen die Daten von insgesamt 8.875.064 Typ-2-Patientinnen und -Patienten ein.
Nach Neufassung der DMP-Anforderungen-Richtlinie durch den G-BA wurden im Jahr 2016 erstmals deutschlandweite Berichte zur Evaluation gefordert und nicht mehr wie bisher ein Bericht je Krankenkasse und Bundesland.
In den aktuellen Bericht flossen die Daten von insgesamt 3.206.301 KHK-Patientinnen und Patienten ein.
Nach Neufassung der DMP-Anforderungen-Richtlinie durch den G-BA wurden im jahr 2016 erstmals deutschlandweite Berichte zur Evaluation gefordert und nicht mehr wie bisher ein Bericht je Krankenkasse und Bundesland.
In den aktuellen Bericht flossen die Daten von insgesamt 310.879 Typ-1-Diabetikerinnen und Diabetikern.
§1 der DMP-A-RL legt fest, was in der Richtlinie geregelt wird. In Satz 1 heißt es: „Diese Richtlinie regelt Anforderungen an die Ausgestaltung der strukturierten Behandlungsprogramme nach §137 f. Abs. 2 SGB V und die für ihre Durchführung zu schließenden Verträge, sofern die Programme in den Anlagen dieser Richtlinie geregelt sind.“