Die DMP-Datenfluss-Tour
Datentransfers und Berichterstellung für die Disease Management Programme
Begleiten Sie uns auf eine kleine Reise durch den Datendschungel des Gesundheitswesens. Wir zeigen Ihnen, wie aus Ihren Daten am Ende ein Bericht entsteht. Scrollen Sie einfach nach unten zur jeweiligen nächsten Station und lassen Sie sich den Datenfluss Schritt für Schritt erklären.
Teil 1: die medizinische Dokumentation (MD)
DMP-Teilnehmer sind angehalten, einmal je Quartal einen Arztbesuch zu absolvieren. Dabei werden die wichtigsten für das jeweilige DMP typischen Vorkommnisse und Werte von Arzt und Patient erörtert, elektronisch erfasst und zu einer der 6 Datenstellen zur Prüfung und Pseudonymisierung geschickt.
Teil 2: die Patientenmerkmalsdaten (PM)
Die PM-Daten werden von den Kassen generiert und übermittelt. Für jeden teilnehmenden Versicherten werden Informationen zu seiner DMP-Teilnahme sowie zu Geschlecht und Alter übermittelt.
Teil 3: Daten zur Masterkonsolidierung (MK)
Die MK-Daten werden von den Krankenkassen generiert und übermittelt. Die Daten bilden die Grundlage für das Masterkonsolidierungsprogramm, welches für eine einheitliche Pseudonymisierung der Patienten eingeführt wurde. Die in den MD- und PM-Datensätzen verwendeten Pseudonyme können vom eigentlichen Hauptpseudonym abweichen. Damit alle Datensätze eines Patienten dasselbe Pseudonym tragen, werden die Pseudonyme anhand des hier beschriebenen Verfahrens zu den Masterpseudonymen übersetzt.
Teil 4: Daten zur Kassenzugehörigkeit (IK)
Die in den medizinischen Dokus verwendeten Institutionskennzeichen (IK) sind sogenannte KVK-IKs (IKs der Krankenversichertenkarte), die aus administrativen Gründen vergeben werden und vom Haupt-IK der Krankenkasse abweichen, die also auf das jeweilige Haupt-IK der Krankenkasse übersetzt werden müssen. Nur so kann die Kassenzugehörigkeit eines Teilnehmers festgestellt werden und nur so können medizinische Dokumentation und PM-Datensatz zusammengebracht werden. Die IK-Daten werden von den Krankenkassen generiert und übermittelt.
Übersetzung der Institutionskennzeichen zur Kassenzugehörigkeit
Die neuen Daten enthalten noch nicht die endgültige Kassenzuordnung. Die mitgelieferten Institutionskennzeichen müssen zunächst noch übersetzt werden. Durch die Übersetzung mittels der IK-Übersetzungstabellen werden die Daten den korrekten Krankenkassen zugeordnet.
Die Übersetzung erfolgt sowohl für die von den Kassen gelieferten PM-Daten als auch für die medizinischen Dokumentationen und für die MK-Daten.
Sollten sich Änderungen an den Übersetzungstabellen ergeben haben, müssen alle Datensätze im gesamten Datenbestand mittels der Liste übersetzt werden. Das erfolgt zum Beispiel bei der Umsetzung einer Fusion zweier Krankenkassen. Die IK-Daten der fusionierenden Kassen werden einfach mittels neuer Übersetzungslisten zusammengelegt. Auf diese Weise sind derartige Änderungen relativ schnell umsetzbar.
Masterkonsolidierung - die Übersetzung der Pseudonyme
Die MK-Daten werden zweimal jährlich von den Krankenkassen zur Verfügung gestellt. Dabei wird immer der komplette Datenbestand an Übersetzungsregeln ersetzt und neu aufgebaut. Das hat zwar zur Folge, dass auch die Übersetzung vollständig, das heißt über den gesamten Datenbestand durchgeführt werden muss – Gleichzeitig ermöglicht es aber den Kassen, bei einer Nachlieferung noch Übersetzungen nachzumelden oder zu korrigieren, um ggf. nachträglich medizinische Dokumentationen mit den zugehörigen Patientendaten zu verknüpfen.
Die Übersetzung erfolgt sowohl für die von den Kassen gelieferten PM-Daten als auch für die medizinischen Dokumentationen.
Nach Abschluss dieser Übersetzung ist die Datenzusammenführung zunächst abgeschlossen. MNC sucht nun in den neuen Daten nach Einzelgängern (MD-Datensatz ohne PM-Datensatz oder andersherum) und meldet diese Einzelgänger zurück, um Hinweise auf weiteres Verbesserungspotential in den Daten zu liefern. Innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach dieser Rückmeldung nimmt MNC noch Korrektur- und Ergänzungslieferungen an, bevor der jeweilige Datenempfangszyklus geschlossen wird.
Patientendaten im Verlauf
Nachdem die Übersetzungen erfolgt sind, können die Daten der Patienten sinnvoll zusammengeführt werden. Die Daten der DMP-Teilnehmer bilden nun jeweils Verlaufsdokumentationen.
Die Darstellung links zeigt den Verlauf eines Patienten aus datentechnischer Sicht. Um die Daten weiter verarbeiten zu können, sind noch weitere Schritte sowie sogar Rechenregeln erforderlich. So werden für die aktuellen Auswertungen im Rahmen der Evaluation sowohl Auswertungen auf Halbjahresbasis als auch auf Jahresbasis gefordert. Durch den Kontrollturnus liegen aber in der Regel 2 medizinische Dokumentationen im Halbjahr (also in der Regel sogar 4 Dokumentationen im Jahr) vor. Das heißt, jeder Patient hat zum Beispiel 2 Blutdruckwerte und 2 HbA1c-Werte im Halbjahr. Die Daten müssen also noch weiter verdichtet werden, um zu einer Systematik mit nur einem Wert je Auswertungszeitpunkt zu kommen.
Datenverdichtung mit Hilfe von Rechenregeln
In der DMP-Evaluation wurden sowohl Jahres- als auch Halbjahresdarstellungen für die Auswertung der Daten gewählt. Liegen für einen Patienten mehr als eine medizinische Dokumentation für einen Auswertungszeitpunkt vor, so müssen diese Dokumentationen verdichtet werden.
Dazu hat MNC Rechenregeln entwickelt, die genau vorgeben, wie welche medizinischen Größen verrechnet werden sollen. Dabei haben wir darauf geachtet, die jeweiligen Werte inhaltlich zu begreifen und geeignet zu verdichten. Folgende typische Regeln kommen dabei zum Einsatz:
- der Wert aus der frühesten oder spätesten Dokumentation innerhalb des Auswertungshalbjahres/-jahres wird übernommen
- der größte oder kleinste Wert aus allen verfügbaren Dokumentationen wird übernommen
- der Wert mit der schlechtesten oder besten Aussage wird übernommen
- es wird ein Mittelwert oder die Summe über alle verfügbaren Dokumentationen gebildet
Berichtsproduktion
Erst nachdem die Datenaufbereitung abgeschlossen ist, sind die geforderten Auswertungen zur DMP-Evaluation überhaupt möglich.
werden je Indikation neue Berichte produziert.
Für die Berichtsproduktion werden folgende zusätzliche Regelungen berücksichtigt:
1. Das Jahr der ersten Veröffentlichung einer Anlage zur DMP-Anforderungen-Richtlinie ist das letzte Datenjahr, das in den ersten Bericht nach neuer Systematik fließt. Anschließend gilt Satz 3.
2. Maximal 18 Monate nach Ablauf des Jahres der ersten Veröffentlichung der Richtlinie muss die Berichtsabgabe erfolgen. Anschließend gilt Satz 3.
3. Der Abstand zwischen den Evaluationsberichten einer Indikation beträgt 3 Jahre.